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Teilnahmebedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für trayzr

Stand: 28. April 2017

 

1. Inhalt und Zustandekommen

1.1. Parteien und Gegenstand

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das rechtliche Verhältnis zwischen der sensalytics GmbH, Zettachring 2a, DE-70567 Stuttgart (nachfolgend „trayzr“) und deren Kunden („Kunde“) in Bezug auf die entgeltliche sowie unentgeltliche und zeitlich befristete zur Verfügungstellung der Analytics Software „trayzr“ zur Nutzung über das Internet (Software as a Service). trayzr erbringt ihre Leistungen nicht für Verbraucher, sondern ausschließlich für die Zwecke der gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit des Kunden.

1.2.  Keine abweichenden Regelungen

Die Geltung abweichender oder über diese Regelungen hinausgehender Bestimmungen ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, selbst wenn trayzr einen Auftrag des Kunden annimmt, in dem der Kunde auf seine allgemeinen Geschäftsbedingungen hinweist und/oder dem allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden beigefügt sind und trayzr dem nicht widerspricht.

1.3. Zustandekommen des Vertrages

Um trayzr nutzen zu können muss zunächst eine unentgeltliche Testphase bestellt werden, die nach 30 Tagen automatisch endet. Der Vertrag über die Nutzung im Rahmen der unentgeltlichen Testphase kommt durch Ausfüllen des entsprechenden Formulars und Klicken des Buttons „Jetzt kostenlos testen“ und Zusendung einer E-Mail mit Aktivierungslink zustande. Ein Vertrag über eine kostenpflichtige Bereitstellung von trayzr kommt zustande, wenn der Kunde nach Bestellung der Testphase aus dem Kundenmenu heraus ein kostenpflichtiges Paket bestellt und eine entsprechende Bestellbestätigung per E-Mail von trayzr erhält. Nach Angabe aller Bestelldaten erscheint eine Übersichtsseite mit den eingegebenen Daten, die dort vor Absenden der Bestellung nochmal geprüft und korrigiert werden können.

1.4.  Abrufbarkeit des Vertragstexts

Der Vertragstext dieser AGB steht in Deutsch und Englisch zur Verfügung und ist für den Kunden abrufbar (de / en).

1.5.     Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr

§ 312i Abs. 1 Nr.1, 2 und 3 sowie § 312i Abs. 1 Satz 2 BGB, die bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr bestimmte Verpflichtungen des Unternehmers vorsehen, werden hiermit abbedungen.

2.         Leistungen von trayzr

2.1.     Nutzungsmöglichkeit

trayzr stellt dem Kunden das in der Leistungsbeschreibung „trayzr“ beschriebene Softwareprodukt mit der Bezeichnung „trayzr“ („Software“) zur Nutzung über das Internet bereit („Service“). Die Software dient der Visualisierung und Auswertung von Daten. Der bereitzustellende Funktionsumfang ergibt sich aus dem bei der Bestellung gewählten Paket.  Die Software wird auf Computern eines von trayzr genutzten Rechenzentrums betrieben, der Kunde erhält für die Laufzeit dieses Vertrages die nicht ausschließliche und nicht übertragbare Berechtigung, auf die Software mittels eines Browsers und einer Internetverbindung zuzugreifen und für eigene Geschäftszwecke ausschließlich in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zu nutzen.  Dies schließt das Recht ein, im hierfür erforderlichen Umfang Programmcodes (z.B. JavaScript) auf dem Rechner des Nutzers zeitweise zu speichern (z.B. im Arbeitsspeicher oder Browser-Cache) und dort auszuführen. Das Nutzungsrecht ist beschränkt auf die vom Kunden gebuchte maximale Anzahl von namentlich benannten Benutzern (siehe Ziffer 2.2). Eine Nutzungsüberlassung oder Bereitstellung des Services an Dritte ist untersagt.

2.2.     Benutzer-Abonnements

Mit Bestellung der Testphase oder eines kostenpflichtigen Pakets ist ein Benutzer enthalten. Weitere Benutzer können in From von Benutzer-Abonnements aus dem Kundenmenu heraus mit einer Abonnement-Laufzeit von einem Monat oder zwölf Monaten hinzugebucht werden. Die Benutzer-Abonnements verlängern sich jeweils um die gewählte Abonnement-Laufzeit (ein oder zwölf Monate), wenn sie nicht bis drei Tage vor Ablauf der Abonnement-Laufzeit über das Kundenmenu gekündigt wurden. Eine Verringerung der Zahl der Benutzer-Abonnements ist während der Abonnement-Laufzeit nicht möglich, nur zu dessen Ende. Mit Ende der Vertragslaufzeit (siehe Ziffer 9.2) enden automatisch alle Benutzer-Abonnements. Verbleibende Restlaufzeiten verfallen entschädigungslos. Benutzerkonten dürfen nur für eine natürliche, namentlich benannte Person genutzt werden. Eine Nutzung der Zugangsdaten eines Benutzerkontos durch mehrere Personen (Weitergabe der Zugangsdaten, Sammelkonten) ist verboten. Ein Benutzer-Konto darf erst dann einer anderen Person zugeteilt werden, wenn der alte Benutzer die Software nicht mehr nutzt.

2.3.     Drittsoftware / Open Source Software und externe Webservices

Der lokal im Browser des Kunden ausgeführte Programmcode kann Drittsoftware beinhalten („Drittkomponenten“) und auf Webservices Dritter zurückgreifen (z.B. Google Maps) („Externe Webservices“). Für die Drittkomponenten und externen Webservices können Nutzungs- und Lizenzbedingungen gelten, auf die auch ausländisches Recht Anwendung finden kann. Die Nutzungsrechte erhält der Kunde dabei ggf. unmittelbar von dem jeweiligen Drittanbieter. Externe Webservices können von den Anbietern eingestellt oder unter geänderten Bedingungen bereitgestellt werden, sodass später Änderungen des Service nötig sein können. Auf Drittkomponenten und externen Webservices finden abweichend von diesen AGB und vorrangig die Nutzungs- und Lizenzbedingungen der jeweiligen Drittanbieter Anwendung. Die Bezugsmöglichkeit einer Liste der eingesetzten Drittkomponenten, die lokal im Browser des Kunden ausgeführt werden sowie externer Webservices ist abrufbar unter Libraries.

2.4.     Verfügbarkeit

trayzr stellt dem Kunden den Service gemäß der Leistungsbeschreibung Verfügbarkeit zur Verfügung. Für die Internetverbindung zwischen dem Kunden und dem Rechenzentrum und die hierfür erforderliche Hard- und Software (z.B. PC, Netzanschluss, Browser) ist der Kunde verantwortlich. trayzr erbringt seine Leistung am Anschlusspunkt des von trayzr genutzten Rechenzentrums an das Internet.

2.5.     Einrichtung

Der Kunde nimmt die erstmalige Einrichtung des Services (individuelle Einstellungen oder Eingabe/Import von Daten) selbst vor. Eine Veränderung des Services, insbesondere eine Umprogrammierung nach Wünschen des Kunden, ist nicht geschuldet.

2.6.     Support

trayzr stellt einen kostenlosen E-Mail Support zur Unterstützung bei der Nutzung des Services zur Verfügung. Der Support beinhaltet nicht: Allgemeinen Knowhow-Transfer, Schulungen, Konfiguration und Implementierung oder kundenspezifische Dokumentation oder Anpassung der Software. Die Supportleistungen werden von trayzr werktäglich Montag bis Freitag in der Zeit von 9.00 Uhr – 16.00 Uhr CET erbracht. Ausgenommen hiervon sind bundeseinheitlich gesetzliche Feiertage in Deutschland sowie der 24. und 31.12 eines jeden Jahres. Die Zeit bis zur erstmaligen Reaktion auf E-Mail Anfragen beträgt 48 Stunden. Anfragen, die außerhalb der Supportzeiten eingehen, gelten als während des nächstfolgenden Werktages eingegangen.

2.7.     Dokumentation

Soweit nicht anders vereinbart, schuldet trayzr nur die Bereitstellung einer Benutzerdokumentation als Online-Hilfe oder PDF-Benutzerhandbuch. Weitergehende Dokumentation, Schulungs- oder Einweisungsleistungen sind besonders zu vereinbaren und zu vergüten.

2.8.     Unterauftragnehmer

trayzr ist zur Einschaltung von Unterauftragnehmern berechtigt, insbesondere für den Bezug von Cloud- und Hosting-Leistungen (derzeit Amazon Web Services, Inc.), zur Softwareentwicklung und zur Erfassung von Zahlungsdaten und zur Zahlungsabwicklung (Stripe, Inc., San Francisco USA).

2.9.     Leistungsänderungen

Dem Kunden ist bekannt, dass es sich bei der Software um eine Standardsoftware handelt, die als Software as Service Dienst bereitgestellt wird und hierbei eine Vielzahl von Kunden auf ein zentrales System zugreifen. Die aus einem solchen multi-tenancy Modell resultierenden Skalenvorteile lassen sich nur nutzen, wenn es sich um ein einheitliches Softwareprodukt handelt, das auch fortentwickelt werden kann. Die Parteien vereinbaren daher: trayzr kann den Service (einschließlich der System-anforderungen) aus wichtigem Grund ändern. Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn die Änderung erforderlich ist aufgrund (i) einer notwendigen Anpassung an eine neue Rechtslage oder Rechtsprechung, (ii) geänderter technischer Rahmenbedingungen (neue Browser-versionen oder technische Standards), oder (iii) des Schutzes der Systemsicherheit. Daneben kann trayzr den Service im Rahmen einer Fortentwicklung der Software angemessen ändern (z.B. Abschaltung alter Funktionen, die durch neue weitgehend ersetzt wurden). trayzr wird den Kunden auf für ihn nicht nur unwesentlich nachteilige Änderung rechtzeitig, in der Regel vier Wochen vor dem Inkrafttreten – per E-Mail hinweisen. Die Zustimmung des Kunden zu einer solchen Änderung gilt als erteilt, wenn der Kunde der Änderung nicht bis zum Änderungstermin schriftlich oder per E-Mail widerspricht. Bei der Ankündigung der Änderung wird trayzr auf diese Rechtsfolge noch einmal gesondert hinweisen.  Würde die Änderung das vertragliche Gleichgewicht zwischen den Parteien zu Lasten des Kunden nicht nur unerheblich stören, unterbleibt die Änderung.

3.         Vergütung und Zahlungsverzug

3.1.     Gebührenstruktur

Für die Testphase fallen keine Grund- und Abonnement-Gebühren an. Bei der Buchung eines kostenpflichtigen Pakets schuldet der Kunde trayzr eine monatliche oder jährliche Grundgebühr, je nachdem welchen Zeitraum der Kunde bei Bestellung gewählt hat („Bemessungszeitraum“). Sofern der Kunde zusätzliche Benutzer-Abonnements bestellt (siehe Ziffer 2.2), sind für diese ergänzend monatliche bzw. jährliche Abonnement-Gebühren zu zahlen.

3.2.     Änderung des Pakets

Eine Änderung des gebuchten kostenpflichtigen Pakets in ein höheres Paket ist jederzeit auch innerhalb des Bemessungszeitraums möglich. Es wird dann anteilig für den verbleibenden Bemessungszeitraum die im Voraus bezahlte Gebühr rückerstattet und es beginnt ein neuer Bemessungszeitraum mit dem höheren Paket. Eine Herabstufung in ein niedrigeres Leistungspaket ist nicht möglich.

3.3.     Entstehen der Grundgebühr und Abonnement-Gebühr

Die Grundgebühr ist – je nach Bemessungszeitraum – monatlich oder jährlich im Voraus zur Zahlung fällig. Abonnement-Gebühren sind ebenfalls zu Beginn einer jeden Abonnement-Laufzeit jeweils im Voraus zur Zahlung fällig.

3.4.     Zahlarten und Einzug

Als Zahlarten stehen Paypal, SEPA-Lastschriftmandat von einem deutschen Bankkonto und Kreditkarte (Mastercard, VISA) zur Verfügung. Bei SEPA Lastschrift und Zahlung per Kreditkarte erfolgt die Abbuchung jeweils zu Beginn des Bemessungszeitraums bzw. der Abonnement-Laufzeit und sodann jeweils drei Tage vor der automatischen Verlängerung des Bemessungszeitraums bzw. der Abonnement-Laufzeit. Bei der Zahlungsart PayPal ist die Zahlung durch den Kunden innerhalb von 7 Tagen ab Erhalt der E-Mail mit dem entsprechenden Link zu veranlassen.

3.5.     Rechnungsstellung

trayzr stellt am Beginn eines Kalendermonats eine Rechnung über die im vorherigen Kalendermonat zur Zahlung fälligen Beträge aus. Die Rechnungsstellung erfolgt online durch Einstellen der Rechnung als herunterladbare und ausdruckbare PDF-Datei in das Kundenmenü und auf Wunsch des Kunden durch Versand per E-Mail („Online-Rechnung“). Ein Anspruch auf digital signierte Rechnungen (§ 14 Abs. 3 UStG) besteht nicht. Im Falle der Online-Rechnung gilt diese dem Kunden als zugegangen, wenn sie für ihn im Kundenmenü abrufbar und damit in seinen Verfügungsbereich gelangt ist oder mit Erhalt der E-Mail. Ein Anspruch des Kunden auf Übersendung einer Rechnung auf dem Postwege besteht nicht.

3.6.     Beginn der Nutzungsmöglichkeit

Gebuchte kostenpflichtige Pakete und Benutzer-Abonnements stehen erst ab Zahlungseingang zur Nutzung bereit.

3.7.     Nettopreise

Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

3.8.     Zahlungsverzug

Kommt der Kunde für zwei Kalendermonate mit der Bezahlung der Vergütung oder eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung; oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Vergütung in Höhe eines Betrages, der das doppelte einer monatlichen Grundgebühr oder monatlichen Abonnement-Gebühr erreicht, in Verzug, ist trayzr berechtigt, nach entsprechender Androhung per E-Mail den Zugang zum Service zu sperren bzw. die entsprechenden Benutzer-Konten inaktiv zu stellen oder den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Während der Sperrung hat der Kunde keinen Zugriff auf die im Service gespeicherten Daten.

4.         Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

4.1.     Sicherungskopien

Dem Kunden obliegt es, Kopien der von ihm eingegebenen Daten zu behalten und regelmäßig Sicherungskopien anzufertigen. Der Service dient nicht der Datensicherung, dem Backup oder sonstigen Vorhalten von Daten. Verletzt der Kunde diese ihm obliegende Pflicht zur ordnungsgemäßen Datensicherung, so haftet trayzr bei Datenverlusten der Höhe nach begrenzt auf solche Schäden, die auch bei einer ordnungsgemäßen regelmäßigen Datensicherung durch den Kunden aufgetreten wären.

4.2.     Rechtmäßige Nutzung

Der Kunde wird den Service nur im Rahmen der vertraglichen und anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen nutzen und bei der Nutzung keine Rechte Dritter verletzen. Er wird bei der Nutzung insbesondere die Vorschriften zum Datenschutz, Wettbewerbsrecht und Urheberrecht beachten und keine schadhaften oder rechtswidrigen Daten einspielen oder den Service in sonstiger Weise missbrauchen.

4.3.     Systemanforderungen und Mitwirkungspflicht

Anforderungen an Hard- und Software beim Kunden sind in den Systemvoraussetzungen unter [Link] enthalten. Der Kunde wird sich vor Bestellung und sodann regelmäßig hiermit vertraut machen und sicherstellen, dass die Anforderungen bei ihm erfüllt sind und während der Vertragslaufzeit erfüllt bleiben. Bei der Anbindung von Datenbanken des Kunden obliegt dem Kunden, die Verfügbarkeit und richtige Konfiguration der kundenseitigen Schnittstelle sicherzustellen.

4.4.     Unzulässige Nutzung

Es ist dem Kunden verboten, den Service zu nutzen, um selbst oder durch Dritte Konkurrenzprodukte zu entwickeln oder Vergleiche mit Konkurrenzprodukten zu erstellen und zu veröffentlichen.

5.         Kundendaten und Datenschutz

5.1.     Kundendaten

Die vom Kunden im Rahmen der Nutzung des Services eingegebenen, hochgeladenen oder per Schnittstelle sonst bereitgestellte Daten („Eingabedaten“) und die bei der Nutzung des Service erzeugten und dem Kunden zurechenbaren Daten (z.B. erstellte Visualisierungen und Reports) (gemeinsam „Kundendaten“) stehen ausschließlich dem Kunden zu. trayzr behandelt die Kundendaten vertraulich.

5.2.     Sensible Daten

Sofern Kundendaten einem Berufsgeheimnis unterliegen (z.B. Patientendaten) wird der Kunde vorab die Einwilligung der Betroffenen einholen. Kundendaten, die unter Art. 8 Abs. 1 der DS-RL fallen  (Daten, aus denen die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen, sowie von Daten über Gesundheit oder Sexualleben) oder ab 25. Mai 2018, Daten die unter Art. 9 oder 10 DSGVO fallen darf der Kunde nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von trayzr hochladen oder im Rahmen von trayzr verarbeiten.

5.3.     Nutzung der Kundendaten

Der Kunde räumt hiermit trayzr das nicht-ausschließliche, weltweite, auf die Laufzeit dieses Vertrages beschränkte, unentgeltliche Recht ein, die Kundendaten zum Zwecke der Bereitstellung des Services zu nutzen, insbesondere diese auf einem von trayzr betriebenen Rechenzentrum zu speichern.  trayzr bleibt zudem berechtigt, die Kundendaten in aggregierter oder statistischer Form zur Fehleranalyse und Fortentwicklung der Funktionen der Software zu nutzen (z.B. Auswertung über häufig genutzte Funktionen).

5.4.     Personenbezogene Daten

Soweit Kundendaten personenbezogene Daten beinhalten gilt Folgendes: Im Verhältnis zwischen trayzr und dem Kunden ist alleine der Kunde für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verantwortlich. trayzr bietet den Kunden einen Auftragsdatenverarbeitungsvertrag gemäß § 11 des deutschen Bundesdatenschutzgesetzes an. Eine entsprechende Vorlage kann der Kunde im Kundenmenu herunterladen, unterzeichnen und an trayzr zur Gegenzeichnung senden.

6.         Mängelansprüche

6.1.     Mängelfreiheit und Beschaffenheit

trayzr wird den Service frei von Sach- und Rechtmängeln erbringen und die Software während der Vertragslaufzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand erhalten. Für die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit der Software ist ausschließlich die im Service-Schein enthaltene Leistungsbeschreibung maßgeblich, nicht jedoch Angaben auf der Webseite, mündliche oder schriftliche Aussagen von trayzr im Vorfeld des Vertragsschlusses  oder in Marketing-Materialien von trayzr enthaltene Angaben. Die Pflicht zur Erhaltung der Software beinhaltet nicht die Anpassung der Software an veränderte Einsatzbedingungen und technische und funktionale Entwicklungen wie Veränderung der IT-Umgebung, insbesondere Änderung von Hardware oder Betriebssystemen, Anpassung an den Funktionsumfang konkurrierender Produkte oder Herstellung der Kompatibilität zu neuen Datenformaten.

6.2.     Mängelbeseitigung

Mängel des Services meldet der Kunde unverzüglich an trayzr und erläutert die näheren Umstände des Zustandekommens. trayzr wird wesentliche Mängel oder Mängel, die die Tauglichkeit der Software nicht nur unwesentlich beeinträchtigen innerhalb angemessener Frist beseitigen. trayzr ist berechtigt, denKunden vorübergehend Fehlerumgehungsmöglichkeiten aufzuzeigen und den Mangel später durch Anpassung der Software zu beseitigen, sofern dies demKunden zumutbar ist.

6.3.     Anfängliche Unmöglichkeit

Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel gemäß § 536a Abs. 1, Alt. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches wird ausgeschlossen.

6.4.     Verjährung

Mängelansprüche verjähren innerhalb von 12 Monaten. Dies gilt nicht im Falle von Mängelansprüchen auf Schadenersatz soweit trayzr kraft Gesetzes zwingend haftet (vgl. Ziffer 8.1 Satz 2).

6.5.     Gesetzliche Regelung

Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regeln zur Mängelhaftung.

7.         Freistellungspflichten

7.1.     Pflicht zur Freistellung

Machen Dritte (einschließlich öffentliche Stellen) gegenüber trayzr Ansprüche bzw. Rechtsverletzungen geltend, die auf der Behauptung beruhen, dass der Kunde gegen seine vertraglichen Pflichten verstoßen hat, insbesondere rechtswidrige Daten in den Service eingespielt oder den Service in wettbewerbswidriger oder sonst rechtswidriger Weise genutzt hat, so gilt Folgendes: Der Kunde wird trayzr von diesen Ansprüchen unverzüglich freistellen, trayzr bei der Rechtsverteidigung angemessene Unterstützung bieten und trayzr von den Kosten der Rechtsverteidigung freistellen.

7.2.     Voraussetzungen der Freistellungspflicht

Voraussetzung für die Freistellungspflicht nach Ziffer 7.1. ist, dass trayzr den Kunden über geltend gemachte Ansprüche unverzüglich schriftlich informiert, keine Anerkenntnisse oder gleichkommende Erklärungen abgibt und es dem Kunden ermöglicht, auf Kosten des Kunden – soweit möglich – alle gerichtlichen und außergerichtlichen Verhandlungen über die Ansprüche zu führen.

8.         Haftungsbeschränkung

8.1.    Ausschluss in bestimmten Fällen

trayzr haftet für Schäden, soweit diese

a)         vorsätzlich oder grob fahrlässig von trayzr verursacht wurden, oder

b)         leicht fahrlässig von trayzr verursacht wurden und auf wesentliche Pflichtverletzungen zurückzuführen sind, die die Erreichung des Zwecks dieses Vertrages gefährden, oder auf die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf.

Im Übrigen ist die Haftung von trayzr unabhängig von deren Rechtsgrund ausgeschlossen, außer trayzr haftet kraft Gesetzes zwingend, insbesondere wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit einer Person, Übernahme einer ausdrücklichen Garantie, arglistigen Verschweigens eines Mangels oder nach dem Produkthaftungsgesetz. Garantien durch trayzr erfolgen nur in Schriftform und sind im Zweifel nur dann als solche auszulegen, wenn sie als „Garantie“ bezeichnet werden.

8.2.     Begrenzung der Höhe nach

Im Falle von Ziffer 8.1 Satz 1 Buchstabe b) haftet trayzr nur begrenzt auf den für einen Vertrag dieser Art typischerweise vorhersehbaren Schaden.

8.3.     Höhe des typischerweise vorhersehbare Schaden

Die Parteien gehen für die Fälle der Ziffer 8.1 Satz 1 Buchstabe b) davon aus, dass der „typischerweise vorhersehbare Schaden“ für alle in einem Kalenderjahr anfallende Schadensfälle höchstens der Nettovergütung für Leistungen von trayzr entspricht, die vereinbarungsgemäß für dieses Kalenderjahr vorgesehen oder angefallen ist (je nachdem, welcher dieser beiden Beträge der höhere ist).

8.4.     Kostenlose Testphase

Die Haftung von trayzr ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt für Schäden, die während einer kostenlosen Testphase verursacht wurden.

8.5.     Mitarbeiter und Beauftragte von trayzr

Die Haftungsbeschränkungen der Ziffern 8.1 bis 8.4 gelten auch bei Ansprüchen gegen Mitarbeiter und Beauftragte von trayzr.

9.         Laufzeit und Kündigung

9.1.     Kostenlose Testphase, Nachspeicherfrist

Mit Vertragsschluss (siehe Ziffer 1.2) beginnt zunächst eine 30-tägige Testphase. Für die Testphase fallen keine Grund- und Abonnement-Gebühren an. Mit Ablauf der Testphase endet der Vertrag automatisch, außer der Kunde bestellt während der Testphase oder innerhalb von sechs Monaten nach der Testphase (Nachspeicherfrist) ein kostenpflichtiges Paket. Innerhalb der Nachspeicherfrist ist lediglich die Buchung eines kostenpflichtigen Pakets möglich, ein Zugriff auf die Kundendaten oder die Funktionen des Service ist ausgeschlossen. Während der Nachspeicherfrist ist trayzr berechtigt, die Kundendaten vorzuhalten, damit der Kunde sie bei späterer Buchung eines kostenpflichtigen Pakets weiternutzen kann. Wünscht der Kunde eine sofortige Löschung innerhalb der Nachspeicherfrist, kann er sich hierzu an den Support von trayzr wenden.

9.2.     Kostenpflichtige Pakete

Bestellt der Kunde ein kostenpflichtiges Paket (siehe Ziffer 1.2), so entspricht die Vertragslaufzeit dem bei Bestellung des Pakets gewählten Bemessungszeitraum, d.h. ein Monat oder zwölf Monate. Der Vertrag verlängert sich jeweils um den Bemessungszeitraum, wenn er nicht bis spätestens drei Tage vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt wurde. Kündigungen sind ausschließlich über das Kundenmenu möglich.

9.3.     Abonnement-Laufzeit

Die Laufzeit von Benutzer-Abonnements (siehe Ziffer 2.2) ist unabhängig von der Vertragslaufzeit. Mit Ende der Vertragslaufzeit enden jedoch sämtliche Benutzer-Abonnements automatisch.

9.4.     Löschung und Rückgabe von Daten bei Vertragsende

Mit Ende der Vertragslaufzeit kann der Kunde nicht mehr auf den Service und seine Kundendaten zugreifen. Der Kunde kann mit Hilfe der Exportfunktion des Service die von ihm hochgeladenen Dateien (z.B. Textdateien, Excel-Dateien) im ursprünglichen Format herunterladen. Erzeugte Reports können als Text- oder Excel-Datei exportiert werden. Daten, die per Schnittstelle aus externen Datenbanken verknüpft werden, werden nicht im Service gespeichert und können nicht exportiert werden. Zu einer darüber hinausgehenden Herausgabe der Kundendaten (z.B. Bereitstellung als SQL-Dump oder in einem bestimmten Format oder Herausgabe sonstiger Daten) ist trayzr nicht verpflichtet.  Mit Vertragsende wird trayzr die Kundendaten löschen, sofern trayzr nicht gesetzlich zur Aufbewahrung verpflichtet ist. Sofern eine Löschung nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist (z.B. in Backups) ist trayzr berechtigt, die Daten vor endgültiger Löschung zunächst zu sperren.

10.      Schlussbestimmungen

10.1.  Aufrechnung

Der Kunde kann mit anderen Ansprüchen als mit seinen vertraglichen Gegenforderungen aus dem jeweils betroffenen Rechtsgeschäft nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn dieser Anspruch von trayzr unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

10.2.  Anwendbares Recht

Auf diesen Vertrag und sämtliche damit im Zusammenhang stehende Streitigkeiten (sowohl vertraglich als auch deliktisch) findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN Kaufrechts Anwendung.

10.3.  Vertragssprache und Auslegung

Der Vertragstext steht in Deutsch und Englisch zur Verfügung. Im Falle eines Widerspruchs oder bei Unklarheiten ist die deutsche Fassung maßgeblich. Rechtsbegriffe haben in allen Sprachfassungen die Bedeutung gemäß dem Rechtsverständnis in Deutschland nach deutschem Recht.

10.4.  Gerichtsstand

Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist ausschließlicher Gerichtsstand derjenige bei trayzr. trayzr bleibt berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.

10.5.  Teilunwirksamkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige, was die Parteien nach dem ursprünglich angestrebten Zweck unter wirtschaftlicher Betrachtungsweise redlicherweise vereinbart hätten. Das Gleiche gilt im Falle einer Vertragslücke.

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Unsere Servicemitarbeiter stehen unter

+49 711 2195 1280 täglich von 8 bis 18 Uhr für Fragen zur Verfügung.

Wir freuen uns über Ihre Nachricht an info@trayzr.com.

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